B05-T3 · Technik-Vertiefung

Plausibilität und Ausnahmebehandlung abbilden

Plausibilitätsregeln, Grenzwerte, Freigaben und nachträgliche Korrekturen bleiben versioniert und mit klarer Verantwortung nachvollziehbar – auch dann, wenn eine Abweichung erst durch eine tiefergehende Ursachenanalyse erklärbar wird.

Übergeordnet
B05 · Qualitätssicherung
Lesetiefe
Technik
Ergebnis
Versioniertes Regel- und Ausnahmemodell
Zeitraum
2008
B05-T3

Wie bleibt eine Abweichung von der Regel bis zur Ursache nachvollziehbar?

Nicht jede Grenzwertüberschreitung ist ein Fehler des Bauteils. Regeln, Grenzwerte und Freigabeentscheidungen werden deshalb versioniert geführt und mit der jeweils verantwortlichen Stelle verknüpft, damit auch ungewöhnliche Abweichungen bis zu ihrer eigentlichen Ursache zurückverfolgt werden können.

01 · Regeln

Plausibilitätsregeln versioniert führen

Prüfregeln und Grenzwerte werden nicht überschrieben, sondern versioniert. Zu jedem historischen Prüfwert bleibt nachvollziehbar, welche Regel zum Zeitpunkt der Prüfung tatsächlich galt. Grenzwerte für lineare (kartesische) und für rotatorische (vektoriell-sphärische) Abweichungen sind dabei strukturell verschieden und werden getrennt geführt, statt in einer einzigen Toleranzangabe vermischt zu werden.

02 · Ausnahmen

Freigabe trotz Abweichung kontrolliert abbilden

Eine Freigabe trotz Grenzwertabweichung wird als eigener, begründungspflichtiger Vorgang geführt, mit Bezug auf die betroffene Messung, die verantwortliche Stelle und die fachliche Begründung.

03 · Ursachenanalyse

Wiederkehrende Abweichungen bis zur Ursache verfolgen

Weil jede Prüfung mit Spezifikation, Objekt und Herkunft verknüpft bleibt, lassen sich wiederkehrende Abweichungen systematisch eingrenzen. Bei einem Immersions-Objektiv der Starlith-19xx-Baureihe führte diese Verknüpfung einmal dazu, dass ein wiederkehrender Spezifikationsfehler nicht im Fertigungsprozess, sondern in einem entscheidenden Hinweis im zugrundeliegenden Patent selbst gefunden wurde.